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1249. Januar 28. Liegnitz.

5. Kal. Febr.

Boleslaw Herzog von Schlesien und Polen gelobt, um sich und sein Land von den durch Bischof Thomas verhängten Kirchenstrafen zu befreien, Geistliche weder gefangen zu nehmen noch zu verbannen, sondern sie nur eventuell bei dem Bischofe zu belangen, ferner sich aller Austreibungen oder Einführungen von Ordensleuten zu enthalten; wo das Patronatsrecht ihm derartiges zur Pflicht machte, dies ohne Verletzung der kirchlichen Immunität zu thun et sine incendio rer. eccl., nisi contingat incendium in munitionibus acquirendis, ohne bischöfliche Zustimmung den Kirchenunterthanen und Gütern keine Steuern aufzulegen, ferner die verbrannte Kirche von Kalisch nach der Anordnung des Bischofs wieder herstellen zu lassen, desgleichen das Kloster de Novo Castro (Naumburg am Bober) in seinen Zehnten und allen kirchlichen Rechten auf den alten Stand zu bringen und dasselbe für die seiner Güter, deren der Herzog bedürfe, angemessen zu entschädigen, Geistliche nur dann mit Steuern zu belegen, wenn der Bischof und die Barone es als im Interesse des Landes nothwendig erkannt haben, sonst aber die Steuerfreiheit der bischöflichen und geistlichen Häuser zu respectiren, an kirchliche Sachen nicht Hand zu legen, Geraubtes zu restituiren, respective von den Seinigen restituiren zu lassen, mit Excommunicirten nicht Umgang zu pflegen (ausgenommen bei Kriegszeiten oder sonst in dringenden Fällen), dem Bischöfe und anderen Geistlichen nach der von dem bischöflichen Procurator (Leonard) aufzusetzenden Liquidation gerecht zu werden, besonders auch bezüglich des in Zwent (Bischdorf) und desgleichen in Crinizno (Krintsch?), angerichteten Schadens wofern nicht etwa ihn sein Bruder (Konrad) durch die Erklärung rechtfertigt, auf seine Weisung hin habe B. auf Kirchengütern übernachtet. Ferner verspricht er die Kirchen güter Tharnava (Tarnau), Chuderovo (Kauder?), das erstere zu restituiren, das letztere angemessen umzutauschen. Hält der Herzog diesen Vertrag nicht, soll der Bann erneuert werden ohne Rücksicht auf etwaige Appellation.

Z. Der Bruder des Herzogs (Konr.) erwählter (Bischof) von Passau, Ramold Kanzler, Val. Notar, mag.. Thedricus, mag. Joh. und die zur Absolution des Herzogs vom Bischof bestimmten Boten, mag. Symon Prior, Moyses Subprior zu St. Adalbert in Breslau und Ecard can. Wrat.


Stenzel, Bisthums-Urkunden Seite 16 aus dem lib. nig. f. 390. Heyne I. 356. Cod. dipl. maj. Pol. I. 558.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.